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FAQ

Häufig gestellte Fragen aus dem bisherigen Beteiligungsprozess.

Naturschutz

Vom Landkreis Hof wurden umfangreiche naturschutzfachliche und artenschutzrechtliche Untersuchungen in Auftrag gegeben. Über ein Jahr hinweg wurde daraufhin das gesamte Projektgebiet (sowohl das Naturschutzgebiet, als auch das vom Projekt betroffene umliegende Gebiet) und alle maßgeblich relevanten Tier- und Pflanzenarten durch den renommierten Fachgutachter Dr. Helmut Schlumprecht aus Bayreuth untersucht.

Dieser kommt zu dem Ergebnis, dass das Planungsvorhaben bei Durchführung von vorgeschlagenen Maßnahmen nicht zu Verbotstatbeständen des speziellen Artenschutzrechts für Pflanzen-, Tier- und Vogelarten führt. Wesentliches Element hierfür sind umfangreiche Vermeidungsmaßnahmen, die einerseits die zu erwartende Beunruhigung oder Störung einer Reihe von saP-relevanten Arten abmildern und kompensieren sollen. Die Tatbestände des speziellen Artenschutzrechts stehen dem Planungsvorhaben bei fachgerechter und rechtzeitiger Durchführung der vorgeschlagenen Maßnahmen nicht entgegen.
Die FFH (Flora-Fauna-Habitat)-Verträglichkeitsprüfung kommt zu dem Ergebnis, dass die direkten Flächenverluste an FFH-Lebensraumtypen nicht erheblich sind, da die absoluten und relativen Flächenverluste kleiner sind als die Schwellenwerte.
Direkte Flächenverluste von Habitaten der FFH-Tierarten (Fische und Fischotter) werden durch das Planungsvorhaben nicht bewirkt, da keine Eingriffe in Gewässerläufe stattfinden.
Eine erhebliche Beeinträchtigung von Habitaten der FFH-Tierarten durch direkte Flächenverluste liegt daher nicht vor.
Der günstige Erhaltungszustand der FFH-Lebensraumtypen oder FFH-Arten wird somit durch direkte Flächenverluste nicht erheblich beeinträchtigt.

Zur Sicherstellung des Erhaltungszustandes der Schutzgüter, insbesondere Felsen und Fischotter, dient ein „Risikomanagement“, das den Erhaltungszustand der Schutzgüter regelmäßig überprüft und ggf. durch zusätzliche Maßnahmen Beeinträchtigungen vermeidet oder rückgängig macht. Betroffene Schutzgebiete sind dabei die Fels-Lebensraumtypen und der Fischotter.
Entsprechend ist das Planungsvorhaben verträglich mit den Erhaltungszielen des FFH-Gebiets.
Die FFH-Verträglichkeitsprüfung setzt voraus, dass alle Maßnahmen, die in der artenschutzrechtlichen Prüfung vorgeschlagen sind auch umgesetzt werden, insbesondere für den Fischotter.

Laut Gutachten werden keine Ausgleichsflächen notwendig. Allerdings wird es Ausgleichsmaßnahmen geben, wie etwa alternative Brutmöglichkeiten für Großvögel.

Das Projekt wurde bereits 2016 abgeschlossen.

Oberstes Gebot war es von Anfang an, das Projekt in Einklang und Verträglichkeit mit Umwelt und Natur zu gestalten. Dies wird sich auch in der weiteren Projektierungs- und Bauphase sowie nach Inbetriebnahme fortgesetzt.
Im Rahmen des Bauleitplanes wird daher auch das Thema Immissionsschutz berücksichtigt.

Beide Bauwerke fügen sich durch ihre Gestaltung in das Landschaftsbild des Höllen- und Lohbachtals ein. Auch beim Standort, der Dimensionierung und in Bezug auf die Form der Pylonen wurde sehr hohes Augenmerk darauf gelegt, dass sie sich gut und so dezent wie möglich in die Umgebung einbetten.

Ja. Der König David wird von der offiziellen Wegeführung unberührt bleiben, um ihn und auch die höchst schützenswerte Natur in diesem Bereich zu sichern.
Darüber hinaus soll das bestehende Geländer durch ein neues und absturzsicheres Geländer ersetzt und auch räumlich nach hinten versetzt werden, um sensible Pflanzen besser zu schützen. Dazu stehen wir in engem Austausch mit der Naturschutzbehörde.

Betrieblichen Fragen, wie etwa die Müllentsorgung, werden im Rahmen eines Betreiberkonzeptes festgelegt, das unter anderem sicherstellt, dass ausreichend Mülleimer aufgestellt werden.
Durch eine besondere Beschilderung soll auf die Besonderheit des Höllentals, insbesondere auf die Waldbrandgefahr und somit auf absolutes Rauchverbot in diesem Gebiet hingewiesen werden. Nach dem Bayerischen Waldgesetz darf in einem Wald oder in einer Entfernung von weniger als 100m davon kein offenes Licht angezündet oder verwendet werden, keine brennenden oder glimmenden Sachen weggeworfen oder sonst unvorsichtig gehandelt werden. Ebenso darf im Wald in der Zeit vom 1. März bis 31. Oktober nicht geraucht werden.

Toiletten werden den Besuchern am Besucherzentrum, am Startpunkt der Brücken, am Wanderparkplatz Eichenstein sowie am Burgplatz in Lichtenberg zur Verfügung stehen. Im Infozentrum in Blechschmidtenhammer und in Blankenstein stehen bereits Toiletten zur Verfügung.

Ein Ranger wird sich um die Verhaltensweisen der Besucher kümmern. Ansonsten wird sich der Betreiber, also der Landkreis Hof, um die sonstige Infrastruktur kümmern.

Nach Rücksprache mit der Gemeinde Lichtenberg ist sowohl die Wasserver- als auch entsorgung auf größere Kapazitäten/ höheren Verbrauch, etwa durch Brückenbesucher, ausgelegt.
Gleiches gilt für die Kläranlage.

Hierfür steht der Ranger zur Verfügung. Darüber hinaus wird es allgemeine Informationen im Besucherzentrum und besondere Informationen auf dem Weg zu den Brücken geben.